14.12.2010
MarkenUrteile
"Schwarze Eulen" für Süßwaren nicht als Marke geeignet
Die Anmeldung "Schwarze Eulen" wurde von der Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamts als nicht unterscheidungskräftig zurück gewiesen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Der 25. Senat (Marken Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts hat die Beschlüsse der Markenstelle bestätigt und der Marke nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Eintragung versagt.
Nach Ansicht des Senats besteht die Marke ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der beanspruchten Waren dienen können.
Der Senat stützt sich dabei auch auf die Belege der Markenstelle, wonach Tierformen bei Süßwaren wie den in der vorliegenden Anmeldung beanspruchten ein übliches, weit verbreitetes Gestaltungsmittel sind. Für Süßwaren als Produkte des Massenkonsums sei dies geradezu eine offenkundige Tatsache, weshalb die Endverbraucher die Eulenform ohne weiteres in die übliche Gestaltungsform für Süßigkeiten einreihen würden. Als Beispiel für die Eulenform benennt der Senat bekannte Knabberartikel, und wie sie "in Zusammenhang mit der bekannten "Harry-Potter-Reihe" als Gestaltungsform für Kinderspielzeug verwendet wird. Der Wortbestandteil "Schwarz" findet sich als Gestaltungsmittel beliebig einsetzbar bei den beanspruchten Waren wieder, z.B. bei Lakritz und Schokolade.
Die Zuordnung der Markenwortfolge zu den beanspruchten Waren ist so naheliegend, dass der "Verkehr ohne vertiefte, analysierende Betrachtungsweise bezüglich der (noch) beanspruchten streitgegenständlichen Waren bei der Wortfolge "Schwarze Eulen" ohne weiteres auf die Form und Farbe dieser (Süß) Waren schließen und damit in diesem Begriff lediglich eine Merkmale dieser Waren unmittelbar beschreibende, freihaltebedürftige Sachangabe, aber keinen betrieblichen Herkunftshinweis erkennen" vermag. Deshalb steht der Marke das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen, ob auch jegliche Unterscheidungskraft die Eintragung verhindert, lässt der Senat dahingestellt sein.
BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 195/09 04. November 2010
Verfasst von Rechtsanwalt Hans Jürgen Klier, Leitender Regierungsdirektor a.D. (Deutsches Patent- und Markenamt), Mitglied der Kanzlei IhrAnwalt24AG (www.anwalt.ag), auf Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
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