24.05.2006 
MarkenNews
Änderung im amerikanischen Markenrecht provoziert Proteste
Freie Meinungsäußerung in Gefahr?
Der amerikanische Künstler Don Steward wurde Anfang des Jahres vom Autokonzern VW abgemahnt, weil er einen Beetle aus Insekten gezeichnet hatte. Der Amerikaner Charles Smith bekam Post von Wal-Mart, nachdem er mit seiner Bad-Taste Kampagne „Walocaust- Die Welt ist unser Arbeitslager“ auf Geschäftspraktiken der Supermarktkette aufmerksam gemacht hatte. Stewart und Smith wurde Markenschädigung vorgeworfen. Beide beharrten jedoch auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung. Danach ist die Nutzung eingetragener Wort- und Bildmarken in den USA erlaubt, solange sie in nicht-kommerzieller Absicht erfolgt. Es gilt also das Prinzip des „fair use“. Das könnte sich bald jedoch ändern. Ein Gesetz soll es Markeninhabern in Zukunft leichter machen, gegen eine etwaige Verwässerung ihres Kennzeichens vorzugehen. Der Schutz der nicht-kommerziellen freien Meinungsäußerung eingetragene Marken betreffend soll dabei gelockert werden. Kritiker nehmen an, dass der sogenannte Trademark Dilution Revision Act (H.R. 683) die Rechte von Nicht-Markeninhabern in den USA massiv beschneiden wird.
Bürgerrechtsorganisationen, Journalisten, Künstler und Fotografen protestieren deshalb gegen die Gesetzesinitiative. Sie befürchten, dass sie nach Inkrafttreten der Regelung daran gehindert werden könnten, Markenzeichen und geschützte Slogans in Texten, Kunstwerken oder Fotografien zu verwenden. Der Rechteinhaber muss nur der Meinung sein, seine Marke werde verwässert, um nach dem neuen Gesetz eine Verletzung geltend zu machen. Für eine Klage auf Unterlassung würde es dann ausreichen, dass zwischen einem Begriff und einer ähnlichen, bekannten Marke eine gedankliche Verbindung besteht, die zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft oder Rufbeeinträchtigung führt. Text- und Bilddarstellungen, in denen kritische Meinungen zu Unternehmen und ihren Produkten geäußert werden, könnten damit unterbunden werden. Das käme vor allem berühmten Markeninhabern zu Gute.
Die Änderung des Markenrechts geht auf eine Gesetzesinitiative zurück, die im Anschluss an ein 2003 gefälltes Urteil des Supreme Courts im Fall Vicotia’s Secret gegen Victor’s Little Secret entstand (wir berichteten). Das bekannte Lingerie-Label verklagte den Sexshop, weil es der Meinung war, der Wert seiner Unterwäsche-Marke werde durch den Namen des Ladens herabgesetzt. Die Richter des Supreme Court urteilten damals, die bloße Vermutung, der Markenname eines Dritten schade dem Namen einer berühmten Marke, sei nicht ausreichend. Die Verwässerung müsse vielmehr bewiesen werden. Die Beweislast wurde damit den Rechteinhaber auferlegt. Große Markenartikler zweifelten daraufhin an der Durchsetzbarkeit ihrer Markenrechte und setzten sich für eine Änderung des Federal Trademark Dilution Act ein. Heraus kam H.R. 683. Das neue Gesetz wurde von Senat und Abgeordnetenhaus bereits gebilligt und wird nun einer letzten Prüfung unterzogen, bevor es dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.
Die Electronic Frontier Foundation, eine Nonprofit Organisation, die sich für den Schutz digitaler Urheberrechte einsetzt, bezeichnete die neue Regelung als den „Traum einer großen Firma“. Anwälte könnten Geschäftsleute und Einzelpersonen wegen des Gebrauchs von Worten, Bildern oder Farben verklagen, die denen einer berühmten Firmenmarke ähnlich seien. Und das ohne beweisen zu müssen, dass der Firma wirklich ein Schaden entstehe, heißt es. Auch andere Organisationen, wie Public Citizen, die American Library Association, Public Knowledge oder die Professional Photographers of America protestieren gegen den Gesetzentwurf. Die American Property Lawyer Association und die International Trademark Association weisen jedoch Vorwürfe zurück, nach denen die neue Regelung Rede- und Kunstfreiheit einschränke.
Wie das Gesetz ausgelegt wird und welche Konsequenzen es nach sich zieht, wird die Rechtssprechung in jedem Fall erst im Laufe der Zeit zeigen.
juk
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