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25.01.2006 

MarkenThema

Verwirrung um Familiennamen für .eu-Domain
Eidesstattliche Erklärungen müssen nicht bis zum 7. Februar 2006 vorliegen

Der 7. Februar 2006 naht und bei den Anwälten laufen die Drucker warm. Aus den Druckern werden eidestattliche Versicherungen für Namen, Geschäftliche Bezeichnungen und Werktitel quellen, die für eine ".eu-Domain" bei der europäischen Registrierungsstelle Eurid vorgelegt werden müssen. Was für die Anwälte zunächst wie eine Lizenz zum Gelddrucken klingt, ist für Namensinhaber jedoch ein Ärgernis, da es in manchen Ländern nur zusätzlichen Aufwand zu bedeuten scheint.

Gerade bei Familiennamen herrscht Verwirrung. Eine endgültige Auskunft gibt es nicht. Dabei ist die Frage eigentlich einfach: Kann ich meinen Familiennamen bevorzugt registrieren? Fest steht: Ohne eine eidestattliche Versicherung wird es keine .eu-domain geben. Nach den Sunrise-Regeln, auf die die Eurid bei konkreten Presseanfragen verweist, ist die Vorlage einer anwaltlichen Erklärung auch für den Schutz von Personennamen Pflicht. Änderungen zu diesem Verfahren wird es nicht mehr geben. Gerade für Länder mit einem weitreichenden Namensschutz wurde diese Regelung aber als überflüssig kritisiert, für Familiennamen geisterte gar die Vermutung, dass es noch zu einer Abschaffung kommen könne, durch die Internetwelt.

 "Regarding family names there will be no change in the Sunrise rules", so die Antwort des Eurid-Communications Managers Patrik Lindén. "It's basically the responsibility of every applicant to prove that he has a prior right to his family name according to his national law. What this is will be different depending on the country. Some countries have extensive legal protection of family names, some don't."

Eidesstattliche Versicherungen als zusätzliche Pflicht?

In Deutschland ist beispielsweise der Schutz des Namens bereits im Gesetz verankert. Eine anwaltliche Erklärung, deren Kosten die eigentliche Registrierung leicht übersteigen können, wäre dann nur eine Formalie. Zwar gibt es einige Grenzfälle wie Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU, Künstlernamen oder Adelstitel, aber das ist eine überschaubare Zahl. Für die Masse der zu erwartenden Anträge gilt: Wird der gesetzliche Schutz anerkannt, sind die Anwaltskosten nur ein zusätzlicher Aufwand. Die Anwälte können zwar noch Rechtsprechung zitieren, aber im wesentlichen wird es bei dem Hinweis auf die Rechtslage bleiben. Besonders pikant ist, dass es keine verlässliche Auskunft gibt, ob der Aufwand für die Registrierung eines Nachnames am Ende überhaupt Erfolg hat.

Price Waterhouse Coopers, mit der Validierung der Anträge beauftragt, sagt: "... domain name applicant must prove, by providing evidence in line with Section 12(1) or (2) of the Sunrise Rules, that his or her family name is actually protected per se. Protection of reputation, (good) name etc. related to such family name is not sufficient in this respect." 

Resümee: Erfolgsaussichten unklar

Die Firma Knipp, zugelassen als EU-Registrar und mit besonderem Interesse für das Thema Familiennamen, legt sich nicht fest: Es bestehe durchaus die Möglichkeit auf eine erfolgreiche Registrierung während der Sunrise Period, heißt es auf der Website. Sicher könne man sich dessen nach dem bisherigen Erkenntnisstand jedoch nicht sein. Abschließend gibt es folgenden Hinweis: "Sie müssen sich also überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind."

Einige Registrare bieten ein abgestuftes Kostenmodell an, bei dem der Domainservice preiswerter ist, wenn die Domain nicht registriert wird. Die Kosten für die anwaltliche Beratung aber bleiben. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Dass für den Nachweis der Schutzrechte eine 40-Tagesfrist eingeräumt wird ist dabei nur ein schwacher Trost. Immerhin wird dadurch eine Whois-Recherche zu den konkurrierenden Anmeldungen möglich. Die eidesstattlichen Erklärungen, die nicht bis zum 7. Februar 2006 vorliegen müssen, dürfen für einen erfolgreichen Antrag aber nicht fehlen. Mit 51,800 Anträgen (34.9%) ist das Interesse an den neuen Domains aus Deutschland am größten. Zu erwarten ist, dass es in der zweiten Antragswelle wesentlich mehr Interessenten geben wird, als bisher. In der ersten Sunrise-Periode, in der vor allem Markeninhaber zum Zuge kamen, gab es etwa 162.000 Anträge für gut 120.000 Domainnamen.

tos

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