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16.01.2006 

MarkenThema

Markenstreits: Blogger mit Top-Ranking bei Google
Von der Macht der Blogger bei angeblichen Markenverletzungen (II)

In Teil II des Markenthemas zu Blogs und Markenverletzungen geht es um die Folgen der aktuellen Streits um Heidi Klum, Sozialgericht Bremen, Varkona und Jews for Jesus:     

Die Folge in allen Fällen: Wer sich im Internet derzeit über die jeweiligen Initiatoren informieren will, kommt an den Streitigkeiten nicht vorbei. Die Nachrichten haben sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Im Google-Ranking erkämpften sich sowohl der Shopblogger als auch der Werbeblogger zu den umstrittenen Begriffen "Sozialgericht Bremen" und "Heidi Klum" beispielsweise den zweiten Platz. Der Lawblog belegt zu dem Stichwort Vakona vor der Vakona GmbH sogar Platz eins. Und auch die Nachricht zur Klage der "Jews for Jesus" findet sich auf Platz zwei. Grund für das bemerkenswerte Ranking dürfte die gute Vernetzung der Blogger sein. Allein aus den entsprechenden Überschriften im Goolge-Listing ist eine negative Berichterstattung abzulesen. Zum Beispiel Heidi Klum: "Werbeblogger - Heidiheida der Klumpfuß" oder "Realsatire" bei spiegel-online, heißt es auf den Plätzen zwei und drei, die bei der Suche als Treffer mit erscheinen.

Streit um Namensanmaßung scheint zum Sozialgericht Bremen erledigt

"Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen", äußerte sich beispielsweise Shopblogger Harste zu dem Vorwurf. Wie bei spiegel-online berichtet, dürfte sich dieser Streit erledigt haben: Die bremische Sozialgerichtsdirektorin Renate Holst sei mittlerweile zur Ansicht gelangt, man hätte das Schreiben an Björn Harste möglicherweise weniger formelhaft und schroff abfassen sollen. Als Jurist wäre einem ja gar nicht mehr bewusst, wie derlei Formulierung auf Nichtjuristen wirken könnten. Sie würde die Angelegenheit wohl auf sich beruhen lassen.

Markeninhaber wissen: Vermeide negative Berichterstattung

Es ist eine simple Lektion die jeder Markeninhaber kennen und berücksichtigen sollte: Vermeide negative Berichterstattung. Das gilt wohl auch für Namensträger. Mit genügend Ausdauer, genügend Ressourcen und ohne Scheu vor weiteren Belustigungen wird in den genannten Fällen ein bisschen Rechtsgeschichte geschrieben. Der negative Beigeschmack wird bleiben. Vielleicht muss also die Heidi-Klum-URL umbenannt werden, vielleicht aber auch nicht. Kurzfristige Erfolge auf seiten der Angreifer blieben bisher aus. Vermutlich haben Vater Klum und Co. aber die Blogger, die aufgrund ihrer Vernetzung im Medium Internet eine ganz spezielle Macht besitzen, unterschätzt. Namensträger und Markeninhaber sollten sich vor einer Abmahnung daher künftig gut überlegen, ob Sie die juristische Keule überhaupt schwingen wollen. Sie könnte ihnen auf die Füße fallen.

tos

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