Markenbusiness
  Markenbusiness: das Magazin für Markeninhaber mit News zu Marken, Namen, Brands und Markenrecht.
Licker, Seidler & Partner
Sven Seidler
  Markenplatz: der Markt für Marken und Firmennamen.
 
 Inhaltsverzeichnis
 Marken-Angebote
 Firmen-Angebote
 Domain-Angebote
 Angebote eintragen
 Markenverwertung
 Markenrecht-Tipps
 Markenrecht-Forum
 Markenglossar
 Markenlinks
 Stellenmarkt
 Anwaltsverzeichnis
 Add Ons
 Markenrecherche
 Firmennamen
 Brand Monitoring
 Markenbewertung
 Namemaking
 Markenentwicklung
 Markenseminare
 Anwaltsverzeichnis
Bange + Wasert Rechtsanwälte
Bange + Wasert Rechtsanwälte

Anwälte suchen
Anwälte eintragen

 MarkenFakten
 D/M-Ratio

Verhältnis Domain- registrierungen / Markenanmeldungen, letzte 3 Monate:

17
18
23
F M A
 Anmeldungen

Domains

Marken

106015

4581

 Top5Klassen
+51
+6
+3
+2
+2
23 8 45 10 14

Auf Monatsbasis, Veränderungen zum Vorjahr in %

Details MarkenFakten
 IPR-Snapshot
Anzahl der Marken - anmeldungen in Deutschland 2005

71.945

 MarkenVote
Überwachen Sie die Benutzung Ihrer Marken im Internet?
Nein
Ja, ab und zu
Ja, regelmäßig
 

Abstimmen
Ergebnisse sehen

News

01.02.2006 

MarkenThema

Serie: Schutzrechte und Symbole
Teil 8: geographische Herkunftsangaben g.g.A, g.U. oder g.t.S.

Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen? In einer Serie geben wir für den deutschen Rechtskreis Auskunft über ®, ©, ™ und Co:

Die Abkürzungen g.g.A, g.U. oder g.t.S sind die drei deutschen Abkürzungen für die Bezeichnung geographischer Herkunftsbezeichnungen, die für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vergeben werden und nach einem aufwändigen Vergabeverfahren einen europaweiten Schutz genießen. Etwa 700 Produkte sind derzeit europaweit geschützt und können mit diesen Zeichen versehen werden. Über die für Deutschland bei der Europäischen Kommision geschützten geographischen Angaben haben wir bereits berichtet.

Neben diesen Abkürzungen steht den jeweiligen Erzeugern auch ein Logo zur Verfügung in das der Text in der jeweilgen EU-Sprache eingefügt wird. Was heißt g.g.A, g.U. oder g.t.S. eigentlich und was sagt es aus? Ein Produkt darf die Abkürzung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A) tragen, wenn es aus einer begrenzten Region kommt, dort erzeugt, hergestellt oder verarbeitet wurde und durch die Herkunft wenigstens eine spezielle Eigenschaft oder ein besonderes Renommee hat. Ein Beispiel: Thüringer Rostbratwurst.

Produkte mit der Abkürzung g.U. unterliegen strengeren Kriterien. Hinter dem Siegel versteckt sich eine "geschützte Ursprungsbezeichnung". Alle Verfahrensschritte von Erzeugung bis Verarbeitung erfolgen in einem Gebiet. Ein Beispiel: Altenburger Ziegenkäse.

Auf eine bestimmte Zusammensetzung oder ein bestimmtes Verfahren als Grundlage des Schutzes weist das Kürzel g.t.S., eine "garantiert traditionelle Spezialität" hin. Hier ist der Nachweis, dass traditionelle Rohstoffe oder Zusammensetzungen verwendet werden oder ein bestimmtes traditionelles Verfahren angewandt wurde, nötig. Die Liste der so geschützten Produkte ist jedoch überschaubar: Neben belgischem Bier wie Kriek sind vor allem Mozzarella und Serranoschinken bekannt. Vorteil des Schutzes ist die Hervorhebung besonderer Merkmale sowie der Bewahrung traditioneller Rezepturen.

g.g.A. = CHZO = IGP

Problematisch bei der europäischen Kennzeichnung ist, dass für die Angaben g.g.A. und das strengere g.U. das gleiche Logo eingesetzt wird. Die Folge: Verbraucher müssen genau hinschauen, wenn sie auf den Unterschied zwischen einer g.g.A. und g.U. Wert legen. Zusätzlich sorgen die europaweit unterschiedlichen Abkürzungen für Verwirrung, wie die Gleichung g.g.A. = CHZO = IGP zeigt. Wo im deutschsprachigen Raum g.g.A. auf der Packung prangt, heißt es beim tschechischen Nachbarn CHZO, in englisch PGI, auf spanisch, italienisch und französisch hingegen IGP.

Für einen internationalen Wiedererkennungseffekt sorgt nur das blau-gelbe Logo mit zackenumrandetem Kreis. Das Verletzungspotenzial bei geographische Herkunftsangaben ist hoch, da es sich meist um bekannte Produkte handelt. Wie bei herkömmlichen Marken empfiehlt sich gerade bei geographischen Herkunftsangaben deshalb eine regelmäßige Überwachung. Vorteile der geographischen Herkunftsbezeichnungen Doch der Vorteil eines solchen Markenschutzes liegt auf der Hand. Neben dem europaweiten Schutz vor Nachahmungen oder falschen Angaben versprechen die Herkunftsbezeichnungen Markterfolg durch Einzigartigkeit, der von der regionalen Identifikation über ein gemeinsames Auftreten in Schutzgemeinschaften bis hin zu Arbeitsplatzsicherung aufgrund der regionalen Wertschöpfung, reicht.

Doch was als Vorteil beginnt, kann auch zum Nachteil werden. Wer sich im entsprechenden Gebiet niederlässt kann die jeweilige geographischen Herkunftsbezeichnung führen, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Wer mit seinem Unternehmen wegzieht, verliert dieses Recht. Fazit: Bei Parmesan und Altenburger Ziegenkäse weiß man, was man hat. Bei Emmentaler, Gouda, Edammer, Cheddar oder Pecorino, für die nach EU-Angaben bisher kein Namensschutz beantragt wurde, hingegen nicht. Durch weitere Anmeldungen und zunehmende Berichterstattung wird die Bekanntheit der geographischen Herkunftsbezeichnungen steigen. Somit kann es für regionale Produkte ein sinnvolles Marketinginstrument werden. Auf jeden Fall ist damit Schutz für Produkte durchsetzbar, der als klassische Marke juristisch oft kaum Erfolg haben dürfte.

Teil 1 für "® wie Registered" lesen Sie hier
Teil 2 für "TM für Trade Mark" lesen Sie hier
Teil 3 für  "© für Copyright" lesen Sie hier
Teil 4 für  "Ges. Gesch." lesen Sie hier
Teil 5 für "Copyleft – Das verkehrte "C" im Kreis lesen Sie hier
Teil 6 für "P im Kreis" lesen Sie hier
Teil 7 für "1 im Kreis" lesen Sie hier

Von Rechtsanwalt Tobias Sommer

Den Markenbusiness Newsletter abonnieren
Einen Leserbrief oder Kommentar zu dieser News schreiben

zum Forum »   

Kommentare

Kommentar hinzufügen:

Name:
E-Mail*:
Betreff:
Kommentar:
 

* Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.


Newsletter abonnieren

Druckversion Artikel versenden Leserbrief schreiben
 Angebote
 Marke:  Klasse:
Handverlesen und Gut 16
Delicious night 16, 35, 41
Wirst® de 35, 36, 38, 41, 42
R€$€T 12, 25, 35
MADPOWER class : 25,28,32 28
 Markenspot:

mehr Marken
Marken eintragen

 Firmenname:  Rechtsform:
Cecil Gee Proprietorship
Swissback AG

mehr Firmen
Firmennamen eintragen

 Domainname:
firestorm.eu
internetgenesisproject.co

mehr Domains
Domain eintragen

 Marken Quick-Check

 

Ein Service von
schutzrechte-online.de
 Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren
 MarkenNews

24.06.2010 
MarkenUrteile
Barbara Becker gewinnt Markenrechtsstreit gegen BECKER / EuGH kassiert Urteil / Rechtliche Folgen offen
mehr

22.03.2010 
MarkenUrteile
Erstes EuG-Urteil zur Kollision von Designs
mehr

01.03.2010 
MarkenUrteile
"Inforce" kollidiert hinsichtlich der Waren/Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 mit "IFORCE"
mehr

09.02.2010 
MarkenUrteile
"WEST" ist nicht "WELT"
mehr

03.02.2010 
MarkenUrteile
"Copernikus" - teils schutzfähig, teils nicht
mehr

01.02.2010 
MarkenUrteile
Waren für raffiniert zubereitete Speisen dürfen nicht "RAFFINESSE" heißen.
mehr

14.01.2010 
MarkenUrteile
IR-Marke "BACKHOME": Beschwerde hat sich gelohnt
mehr

25.11.2009 
MarkenUrteile
"Schlank und Fit" für Getränke u.ä. nicht unterscheidungskräftig.
mehr

24.11.2009 
MarkenUrteile
Kein Markenschutz für "Cannabis"
mehr

23.11.2009 
MarkenUrteile
"RAMLI" und "SANLI" für die Waren "Milch, Milchprodukte und Milchgetränke" nicht verwechselbar?
mehr

 News-Suche
Kategorien:
Alle Kategorien
GastKommentar
Interview
Markenblog-News
MarkenFlash
Markenfund
MarkenGeburtstag
MarkenHistorie
MarkenKommentar
MarkenKöpfe
MarkenMedien
MarkenNews
MarkenSnapshot
MarkenThema
Markenticker
MarkenTipps
MarkenUrteile
MontagsMarken
Termine
UDRP-Urteile
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Disclaimer  |  LOGIN  |  Markennews
Der Markenticker  |  Anwaltsverzeichnis  |  Stellenmarkt  |  IPR-Solutions
Markenspot  |  Markenreports  |  IPR-Manager  |  Leserbriefe  |  Markenplatz

Markenbusiness wird herausgegeben von der i-relations GmbH. © i-relations GmbH.
Markenplatz, Markenbusiness, Markenticker 2001-2010. Alle Rechte vorbehalten.
Markenplatz