01.02.2006
MarkenThema
Serie: Schutzrechte und Symbole
Teil 8: geographische Herkunftsangaben g.g.A, g.U. oder g.t.S.
Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen? In einer Serie geben wir für den deutschen Rechtskreis Auskunft über ®, ©, ™ und Co:
Die Abkürzungen g.g.A, g.U. oder g.t.S sind die drei deutschen Abkürzungen für die Bezeichnung geographischer Herkunftsbezeichnungen, die für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vergeben werden und nach einem aufwändigen Vergabeverfahren einen europaweiten Schutz genießen. Etwa 700 Produkte sind derzeit europaweit geschützt und können mit diesen Zeichen versehen werden. Über die für Deutschland bei der Europäischen Kommision geschützten geographischen Angaben haben wir bereits berichtet.
Neben diesen Abkürzungen steht den jeweiligen Erzeugern auch ein Logo zur Verfügung in das der Text in der jeweilgen EU-Sprache eingefügt wird. Was heißt g.g.A, g.U. oder g.t.S. eigentlich und was sagt es aus? Ein Produkt darf die Abkürzung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A) tragen, wenn es aus einer begrenzten Region kommt, dort erzeugt, hergestellt oder verarbeitet wurde und durch die Herkunft wenigstens eine spezielle Eigenschaft oder ein besonderes Renommee hat. Ein Beispiel: Thüringer Rostbratwurst.
Produkte mit der Abkürzung g.U. unterliegen strengeren Kriterien. Hinter dem Siegel versteckt sich eine "geschützte Ursprungsbezeichnung". Alle Verfahrensschritte von Erzeugung bis Verarbeitung erfolgen in einem Gebiet. Ein Beispiel: Altenburger Ziegenkäse.
Auf eine bestimmte Zusammensetzung oder ein bestimmtes Verfahren als Grundlage des Schutzes weist das Kürzel g.t.S., eine "garantiert traditionelle Spezialität" hin. Hier ist der Nachweis, dass traditionelle Rohstoffe oder Zusammensetzungen verwendet werden oder ein bestimmtes traditionelles Verfahren angewandt wurde, nötig. Die Liste der so geschützten Produkte ist jedoch überschaubar: Neben belgischem Bier wie Kriek sind vor allem Mozzarella und Serranoschinken bekannt. Vorteil des Schutzes ist die Hervorhebung besonderer Merkmale sowie der Bewahrung traditioneller Rezepturen.
g.g.A. = CHZO = IGP
Problematisch bei der europäischen Kennzeichnung ist, dass für die Angaben g.g.A. und das strengere g.U. das gleiche Logo eingesetzt wird. Die Folge: Verbraucher müssen genau hinschauen, wenn sie auf den Unterschied zwischen einer g.g.A. und g.U. Wert legen. Zusätzlich sorgen die europaweit unterschiedlichen Abkürzungen für Verwirrung, wie die Gleichung g.g.A. = CHZO = IGP zeigt. Wo im deutschsprachigen Raum g.g.A. auf der Packung prangt, heißt es beim tschechischen Nachbarn CHZO, in englisch PGI, auf spanisch, italienisch und französisch hingegen IGP.
Für einen internationalen Wiedererkennungseffekt sorgt nur das blau-gelbe Logo mit zackenumrandetem Kreis. Das Verletzungspotenzial bei geographische Herkunftsangaben ist hoch, da es sich meist um bekannte Produkte handelt. Wie bei herkömmlichen Marken empfiehlt sich gerade bei geographischen Herkunftsangaben deshalb eine regelmäßige Überwachung. Vorteile der geographischen Herkunftsbezeichnungen Doch der Vorteil eines solchen Markenschutzes liegt auf der Hand. Neben dem europaweiten Schutz vor Nachahmungen oder falschen Angaben versprechen die Herkunftsbezeichnungen Markterfolg durch Einzigartigkeit, der von der regionalen Identifikation über ein gemeinsames Auftreten in Schutzgemeinschaften bis hin zu Arbeitsplatzsicherung aufgrund der regionalen Wertschöpfung, reicht.
Doch was als Vorteil beginnt, kann auch zum Nachteil werden. Wer sich im entsprechenden Gebiet niederlässt kann die jeweilige geographischen Herkunftsbezeichnung führen, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Wer mit seinem Unternehmen wegzieht, verliert dieses Recht. Fazit: Bei Parmesan und Altenburger Ziegenkäse weiß man, was man hat. Bei Emmentaler, Gouda, Edammer, Cheddar oder Pecorino, für die nach EU-Angaben bisher kein Namensschutz beantragt wurde, hingegen nicht. Durch weitere Anmeldungen und zunehmende Berichterstattung wird die Bekanntheit der geographischen Herkunftsbezeichnungen steigen. Somit kann es für regionale Produkte ein sinnvolles Marketinginstrument werden. Auf jeden Fall ist damit Schutz für Produkte durchsetzbar, der als klassische Marke juristisch oft kaum Erfolg haben dürfte.
Teil 1 für "® wie Registered" lesen Sie hier Teil 2 für "TM für Trade Mark" lesen Sie hier Teil 3 für "© für Copyright" lesen Sie hier Teil 4 für "Ges. Gesch." lesen Sie hier Teil 5 für "Copyleft – Das verkehrte "C" im Kreis lesen Sie hier Teil 6 für "P im Kreis" lesen Sie hier Teil 7 für "1 im Kreis" lesen Sie hier
Von Rechtsanwalt Tobias Sommer
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