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06.12.2005 

MarkenTipps

Serie: Schutzrechte und Symbole.
Teil 5: Copyleft – Das verkehrte "C" im Kreis

Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen? In einer Serie geben wir für den deutschen Rechtskreis Auskunft über ®, ©, ™ und Co:

Das Copyleft lehnt sich an das bekannte Copyright-Symbol, das "C" im Kreis an und ist diesem bei flüchtiger Betrachtung auch zum Verwechseln ähnlich. Der kleine aber bedeutsame Unterschied: Das "C" ist gespiegelt, die Öffnung des Buchstabens zeigt nach links. Eingesetzt wird das Symbol bisher vor allem in der Softwareindustrie. Doch über die Aussagen und rechtlichen Wirkungen, die das Copyleft-Symbol trifft, wird noch gestritten.

Ausgehend von dem Ursprung im Softwarebereich für die so genannten GNU-Lizenzen gibt es derzeit verschiedene Versuche, eine für alle Werkstypen anwendbare Copyleft-Lizenz zu erstellen. (Beispiel: Lizenz Freie Kunst). So sind Filme unter dem Stichwort Copyleft frei erhältlich. Es ist ein Streit um die Philosophie der Open-Source-Bewegung, die sich bei den unterschiedlichen Meinungen zu dem Copyleft-Zeichen wiederspiegelt. Dabei geht es nicht mehr um das Zeichen, sondern vielmehr um das ganze Copyleft-Konzept, das auf den Programmierer Richard Stallman zurückgeht.

In der Terminologie der Creative Commons, einer gemeinnützigen Organistaion die Standard-Lizenzverträge zwecks öffentlicher Nutzung erarbeitet, ist die herkömmliche Copyleft-Lizenz beispielsweise nur ein Baustein namens "Share Alike". Rein symbolisch interessant: Creative Commons nutzt als Logo ein doppeltes C im Kreis. Fest steht, dass für Werke die mit dem Copyleft-Zeichen versehen sind, keine Lizenzgebühr gefordert wird.

Ein Verzicht auf das gesamte Urheberrecht folgt aus dem Zeichen jedoch nicht. Juristisch wird vielmehr ein beschränktes Werknutzungsrecht eingeräumt, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Forderungen gehen aus umfangreichen Regelwerken, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, hervor: Bei der gestatteten freien Verwendung die auch Bearbeitungen erlaubt, sind beispielsweise immer Autor/in, Titel und Quelle des Originals zu nennen. Bei Software muss auch der Quellcode veröffentlicht werden. Doch mit der Nutzung der Lizenz einher geht auch der Verzicht auf eigene Lizenzgebühren. Ziel ist, das ursprüngliche Werk auch weiterhin trotz aller Weiterbearbeitungen und Fortentwicklungen frei nutzen zu können und damit die Monopolisierung eines Werkes zu verhindern.

Fazit: Während das Copyright-Zeichen also auf bestehende Schutzrechte verweist, zeigt Copyleft vor allem den Verzicht auf etwaige Lizenzgebühren an und verweist auf die bei der Nutzung der Werke einzuhaltenden Bestimmungen.

Teil 1 für "® wie Registered" lesen Sie hier
Teil 2 für "TM für Trade Mark" lesen Sie hier
Teil 3 für  "© für Copyright" lesen Sie hier
Teil 4 für  "Ges. Gesch." lesen Sie hier

Von Rechtsanwalt Tobias Sommer

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