Markenbusiness
  Markenbusiness: das Magazin für Markeninhaber mit News zu Marken, Namen, Brands und Markenrecht.
nipponCompass
Japan: IP Services and Market Entry Solutions
  Markenplatz: der Markt für Marken und Firmennamen.
 
 Inhaltsverzeichnis
 Marken-Angebote
 Firmen-Angebote
 Domain-Angebote
 Angebote eintragen
 Markenverwertung
 Markenrecht-Tipps
 Markenrecht-Forum
 Markenglossar
 Markenlinks
 Stellenmarkt
 Anwaltsverzeichnis
 Add Ons
 Markenrecherche
 Firmennamen
 Brand Monitoring
 Markenbewertung
 Namemaking
 Markenentwicklung
 Markenseminare
 Stellenmarkt

Stellen suchen
Stellen eintragen

 MarkenFakten
 D/M-Ratio

Verhältnis Domain- registrierungen / Markenanmeldungen, letzte 3 Monate:

17
18
23
F M A
 Anmeldungen

Domains

Marken

106015

4581

 Top5Klassen
+51
+6
+3
+2
+2
23 8 45 10 14

Auf Monatsbasis, Veränderungen zum Vorjahr in %

Details MarkenFakten
 IPR-Snapshot
Anzahl der Marken - anmeldungen in Deutschland 2005

71.945

 MarkenVote
Überwachen Sie die Benutzung Ihrer Marken im Internet?
Nein
Ja, ab und zu
Ja, regelmäßig
 

Abstimmen
Ergebnisse sehen

News

21.12.2005 

MarkenTipps

Serie: Schutzrechte und Symbole
Teil 6: "P" im Kreis

Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen? In einer Serie geben wir für den deutschen Rechtskreis Auskunft über ®, ©, ™ und Co:

Ein ausgesprochen musikalisches Zeichen ist das "P" im Kreis. Tonträgerhersteller und ausübende Künstler im Sinne des Urhebergesetzes sollten mit seiner Verwendung vertraut sein. Die richtige Verwendung vereinfacht Einsatz und Vertrieb von Tonträgerin auf internationalem Parkett. Der heute übliche Einsatz des Zeichens geht auf internationale Abkommen, Art. 5 des Genfer Tonträgerübereinkommens von 1971 und Art. 11 des Rom-Abkommens von 1961, zurück.

Hintergrund für das Symbol sind die unterschiedlichen Anforderungen, die weltweit für die Entstehung von Schutzrechten bestanden. Diese Unterschiede fallen bei der Verwendung des Zeichens weg. In Staaten, die die Abkommen ratifziert haben, werden alle Förmlichkeiten als erfüllt angesehen. Für den Gebrauch des Zeichens ist folgendes wichtig: Es ist auf allen im Handel befindlichen Vervielfältigungsstücken des veröffentlichten Tonträgers oder seiner Umhüllungen anzubringen, jeweils in Verbindung mit der Angabe der ersten Veröffentlichung des Werks zu versehen und an einer Stelle anzubringen, die klar erkennen lässt, dass das geistige Schutzrecht (hier: Urheberrecht) vorbehalten ist.

Ein Namenszusatz ist erforderlich, wenn die Rechteinhaber sonst nicht, beispielswiese durch eine Marke oder andere geeignete Bezeichnung, erkennbar sind. Darüber hinaus streiten sich in Deutschland die Juristen, ob der P-Vermerk eine Vermutungswirkung beinhaltet oder nur ein Indiz ist. Wer in dem Vermerk aufgeführt ist, habe das Original-Masterband produziert und damit das so genannte Tonträgerherstellungsrecht erworben, so das Landgericht Berlin im Jahr 1999. Dieses Recht kann viel Geld wert sein. Das Berliner Kammergericht (Az: 5 U 555/1999, Entscheidung vom 30. Mai 2000) hingegen billigte dem Vermerk nur Indizwirkung zu. Ein "P" im Kreis auf Originalhüllen bei (hier: russischen) Tonträgerherstellern lasse noch nicht vermuten, dass der damit Benannte Ersthersteller sei.

Doch die Verwirrung wird noch größer. Das P im Kreis wird, umrahmt von einem Viereck, bei Kleidungsstücken auch als Pflegesymbol eingesetzt. Es gibt beispielsweise an, dass zur chemischen Reinigung Schwerbenzin verwendet werden kann. Steht wiederum ein A in dem Kreis, sind alle für die chemische Reinigung üblichen Lösungsmittel erlaubt. F steht für die Reinigung mit Benzin oder fluorierten Chlorkohlenwasserstoffen. Und um die ikonographische Verwirrung komplett zu machen, gibt ein Strich unter dem Kreis mit dem "P" an, dass bei der Reinigung besonders schonend vorzugehen ist. Fazit: Das P im Kreis sollte unbedingt auf Tonträgern und ihren Hüllen angebracht werden.

Teil 1 für "® wie Registered" lesen Sie hier
Teil 2 für "TM für Trade Mark" lesen Sie hier
Teil 3 für  "© für Copyright" lesen Sie hier
Teil 4 für  "Ges. Gesch." lesen Sie hier
Teil 5 für "Copyleft – Das verkehrte "C" im Kreis lesen Sie hier

Von Rechtsanwalt Tobias Sommer

Den Markenbusiness Newsletter abonnieren
Einen Leserbrief oder Kommentar zu dieser News schreiben

zum Forum »   

Kommentare

05.04.2006 Tobi

P im Kreis

weiß jemand wie man dieses Symbol mit einer Tastatur erzeugen kann ? Danke

Kommentar hinzufügen:

Name:
E-Mail*:
Betreff:
Kommentar:
 

* Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.


Newsletter abonnieren

Druckversion Artikel versenden Leserbrief schreiben
 Angebote
 Marke:  Klasse:
Handverlesen und Gut 16
Delicious night 16, 35, 41
Wirst® de 35, 36, 38, 41, 42
R€$€T 12, 25, 35
MADPOWER class : 25,28,32 28
 Markenspot:

mehr Marken
Marken eintragen

 Firmenname:  Rechtsform:
Cecil Gee Proprietorship
Swissback AG

mehr Firmen
Firmennamen eintragen

 Domainname:
firestorm.eu
internetgenesisproject.co

mehr Domains
Domain eintragen

 Marken Quick-Check

 

Ein Service von
schutzrechte-online.de
 Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren
 MarkenNews

24.06.2010 
MarkenUrteile
Barbara Becker gewinnt Markenrechtsstreit gegen BECKER / EuGH kassiert Urteil / Rechtliche Folgen offen
mehr

22.03.2010 
MarkenUrteile
Erstes EuG-Urteil zur Kollision von Designs
mehr

01.03.2010 
MarkenUrteile
"Inforce" kollidiert hinsichtlich der Waren/Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 mit "IFORCE"
mehr

09.02.2010 
MarkenUrteile
"WEST" ist nicht "WELT"
mehr

03.02.2010 
MarkenUrteile
"Copernikus" - teils schutzfähig, teils nicht
mehr

01.02.2010 
MarkenUrteile
Waren für raffiniert zubereitete Speisen dürfen nicht "RAFFINESSE" heißen.
mehr

14.01.2010 
MarkenUrteile
IR-Marke "BACKHOME": Beschwerde hat sich gelohnt
mehr

25.11.2009 
MarkenUrteile
"Schlank und Fit" für Getränke u.ä. nicht unterscheidungskräftig.
mehr

24.11.2009 
MarkenUrteile
Kein Markenschutz für "Cannabis"
mehr

23.11.2009 
MarkenUrteile
"RAMLI" und "SANLI" für die Waren "Milch, Milchprodukte und Milchgetränke" nicht verwechselbar?
mehr

 News-Suche
Kategorien:
Alle Kategorien
GastKommentar
Interview
Markenblog-News
MarkenFlash
Markenfund
MarkenGeburtstag
MarkenHistorie
MarkenKommentar
MarkenKöpfe
MarkenMedien
MarkenNews
MarkenSnapshot
MarkenThema
Markenticker
MarkenTipps
MarkenUrteile
MontagsMarken
Termine
UDRP-Urteile
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Disclaimer  |  LOGIN  |  Markennews
Der Markenticker  |  Anwaltsverzeichnis  |  Stellenmarkt  |  IPR-Solutions
Markenspot  |  Markenreports  |  IPR-Manager  |  Leserbriefe  |  Markenplatz

Markenbusiness wird herausgegeben von der i-relations GmbH. © i-relations GmbH.
Markenplatz, Markenbusiness, Markenticker 2001-2010. Alle Rechte vorbehalten.
Markenplatz