Markenbusiness
  Markenbusiness: das Magazin für Markeninhaber mit News zu Marken, Namen, Brands und Markenrecht.
GRAEF Rechtsanwälte
RA Dr. Christian Rauda
  Markenplatz: der Markt für Marken und Firmennamen.
 
 Inhaltsverzeichnis
 Marken-Angebote
 Firmen-Angebote
 Domain-Angebote
 Angebote eintragen
 Markenverwertung
 Markenrecht-Tipps
 Markenrecht-Forum
 Markenglossar
 Markenlinks
 Stellenmarkt
 Anwaltsverzeichnis
 Add Ons
 Markenrecherche
 Firmennamen
 Brand Monitoring
 Markenbewertung
 Namemaking
 Markenentwicklung
 Markenseminare
 Stellenmarkt

Stellen suchen
Stellen eintragen

 MarkenFakten
 D/M-Ratio

Verhältnis Domain- registrierungen / Markenanmeldungen, letzte 3 Monate:

17
18
23
F M A
 Anmeldungen

Domains

Marken

106015

4581

 Top5Klassen
+51
+6
+3
+2
+2
23 8 45 10 14

Auf Monatsbasis, Veränderungen zum Vorjahr in %

Details MarkenFakten
 IPR-Snapshot
Anzahl der Marken - anmeldungen in Deutschland 2005

71.945

 MarkenVote
Überwachen Sie die Benutzung Ihrer Marken im Internet?
Nein
Ja, ab und zu
Ja, regelmäßig
 

Abstimmen
Ergebnisse sehen

News

11.11.2005 

MarkenThema

Serie: Schutzrechte und Symbole
Teil 3: © für Copyright

Sie prangen auf Produkten, in Büchern oder auf CD´s. Copyright- und Markenzeichen. Doch was bedeuten sie eigentlich und wann darf ich sie verwenden? Muss ich, darf ich, sollte ich sie auf meinen Produkten oder auf der Werbung für meine Dienstleistung anbringen? In einer Serie geben wir für den deutschen Rechtskreis Auskunft über ®, ©, ™ und Co:

Der Copyright-Vermerk dient vor allem dazu, auf den Urheberschutz an einem "Werk" hinzuweisen. Das "C im Kreis",(c) oder auch © stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis, wird aufgrund seiner Kürze und seiner Prägnanz aber auch gern in Deutschland verwendet. Da es eine eigene Regelung im Welturheberrechtsabkommen erhalten hat, wird es inzwischen weltweit als Hinweis auf bestehende Urheberrechte verstanden. Häufig wird es mit einer Jahreszahl, manchmal auch dem genauen Datum der Entstehung des Werks und dem Namen des Urhebers kombiniert. Gängig für den Verweis auf das Urheberrecht ist auch die Verwendung des Wortes "Copyright" bzw. die Abkürzung "Copr."

Vor dem 1. März 1989 war in den USA beispielsweise ein Urheberrechtsvermerk zur Erlangung von Urheberrechtsschuzes notwendig. Da in Deutschland das Urheberrecht eines Werks mit der Schöpfung entsteht, eine beispielhafte Aufzählung findet sich in § 2 des UrhG, ist eine Kennzeichnung nicht notwendig. Dennoch finden sich neben dem Symbol auch Wortgruppen wie "Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt", "urheberrechtlich geschützt", "gesetzlich geschützt", "ges. gesch." oder "Alle Rechte vorbehalten."

Solche Vermerke sind zunächst rein deklaratorisch, haben aber auch eine Warn- sowie Adressfunktion. Der BGH stellte in einem Urteil aus dem Jahr 1989 (Az: I ZR 160/87) fest: "Der Copyright-Vermerk erklärt sich im wesentlichen aus den Bedürfnissen nach Erlangung eines Urheberrechtsschutzes in den USA". Zwar wurde hier um die Impressumspflicht gestritten, doch zu dem "C im Kreis" bekräftigten die Richter, dass der Verkehr bei dem Symbol annehme, dass es sich bei der nachfolgenden Bezeichnung um denjenigen handele, der das Copyright beanspruche. Dies ist der Hinweis auf eine weitere Funktion des Symbols: Mögliche Lizenzgeber werden damit klar gekennzeichnet.

Doch der Vermerk mit Namenszusatz ist auch ein Hinweis auf denjenigen, der für das Werk verantwortlich ist. Dies hat für die Fälle, in denen durch das Werk fremde Rechte verletzt werden, Bedeutung. Beweisrechtlich ist der Hinweis auf die Urheberschaft von Vorteil. Wer sich eines Urheberrechts durch Anbringung eines entsprechenden Hinweises berühmt, ist nach dem deutschen Urhebergesetz bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber anzusehen. Im Welturheberrechtsabkommen findet sich in Art III 1 ein Verweis auf das ©-Symbol. Danach verdrängt das Zeichen bei ausländischen Werken alle in einem Mitgliedsstaat des Welturheberrechtsabkommens (WUA) eventuell bestehenden Formvorschriften zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes.

Fazit: Das Anbringen ist nicht notwendig, hat aber Vorteile. Im internationalen Rechtsverkehr ist eine internationale Kennzeichnung empfehlenswert, wobei sich das "C im Kreis" samt Namen des Rechteinhabers (Urheber, juristische Person wie beispielsweise ein Verlag oder auch beide) und Jahr der Erstveröffentlichung hervorragend eignet.

Teil 1 für "® wie Registered" lesen Sie hier
Teil 2 für "TM für Trade Mark" lesen Sie hier

Von Rechtsanwalt Tobias Sommer

Den Markenbusiness Newsletter abonnieren
Einen Leserbrief oder Kommentar zu dieser News schreiben

zum Forum »   

Kommentare

Kommentar hinzufügen:

Name:
E-Mail*:
Betreff:
Kommentar:
 

* Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.


Newsletter abonnieren

Druckversion Artikel versenden Leserbrief schreiben
 Angebote
 Marke:  Klasse:
Handverlesen und Gut 16
Delicious night 16, 35, 41
Wirst® de 35, 36, 38, 41, 42
R€$€T 12, 25, 35
MADPOWER class : 25,28,32 28
 Markenspot:

mehr Marken
Marken eintragen

 Firmenname:  Rechtsform:
Cecil Gee Proprietorship
Swissback AG

mehr Firmen
Firmennamen eintragen

 Domainname:
firestorm.eu
internetgenesisproject.co

mehr Domains
Domain eintragen

 Marken Quick-Check

 

Ein Service von
schutzrechte-online.de
 Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren
 MarkenNews

24.06.2010 
MarkenUrteile
Barbara Becker gewinnt Markenrechtsstreit gegen BECKER / EuGH kassiert Urteil / Rechtliche Folgen offen
mehr

22.03.2010 
MarkenUrteile
Erstes EuG-Urteil zur Kollision von Designs
mehr

01.03.2010 
MarkenUrteile
"Inforce" kollidiert hinsichtlich der Waren/Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 mit "IFORCE"
mehr

09.02.2010 
MarkenUrteile
"WEST" ist nicht "WELT"
mehr

03.02.2010 
MarkenUrteile
"Copernikus" - teils schutzfähig, teils nicht
mehr

01.02.2010 
MarkenUrteile
Waren für raffiniert zubereitete Speisen dürfen nicht "RAFFINESSE" heißen.
mehr

14.01.2010 
MarkenUrteile
IR-Marke "BACKHOME": Beschwerde hat sich gelohnt
mehr

25.11.2009 
MarkenUrteile
"Schlank und Fit" für Getränke u.ä. nicht unterscheidungskräftig.
mehr

24.11.2009 
MarkenUrteile
Kein Markenschutz für "Cannabis"
mehr

23.11.2009 
MarkenUrteile
"RAMLI" und "SANLI" für die Waren "Milch, Milchprodukte und Milchgetränke" nicht verwechselbar?
mehr

 News-Suche
Kategorien:
Alle Kategorien
GastKommentar
Interview
Markenblog-News
MarkenFlash
Markenfund
MarkenGeburtstag
MarkenHistorie
MarkenKommentar
MarkenKöpfe
MarkenMedien
MarkenNews
MarkenSnapshot
MarkenThema
Markenticker
MarkenTipps
MarkenUrteile
MontagsMarken
Termine
UDRP-Urteile
Impressum  |  Kontakt  |  AGB  |  Disclaimer  |  LOGIN  |  Markennews
Der Markenticker  |  Anwaltsverzeichnis  |  Stellenmarkt  |  IPR-Solutions
Markenspot  |  Markenreports  |  IPR-Manager  |  Leserbriefe  |  Markenplatz

Markenbusiness wird herausgegeben von der i-relations GmbH. © i-relations GmbH.
Markenplatz, Markenbusiness, Markenticker 2001-2010. Alle Rechte vorbehalten.
Markenplatz