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Markenrecht-Tipps
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine und
oft gestellte Fragen zu Marken, Markenrecht, Markenschutz
und Markenanmeldung beantwortet von Rechtsanwalt
Karsten Prehm. Bei einem konkreten Rechtsberatungsersuchen,
dessen Bearbeitung gemäss der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
einer Kostenpflicht unterliegt, wenden Sie sich
bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Im Anwaltsverzeichnis
auf Markenplatz finden Sie kompetente Rechtsanwälte,
die sich auf Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
spezialisiert haben.
Diese Seite wird redaktionell betreut von Rechtsanwalt
Karsten Prehm. Weitere Informationen unter www.markenservice.net.

FAQ - Frequently Asked Questions:
Wie vermeide ich teure
Konflikte mit Marken im Internet?
Wieviel kostet eine
Markenanmeldung?
Wieviele registrierte
Marken gibt es?
Wo kann ich ein Verzeichnis
der Waren- und Dienstleistungsklassen einsehen?
Prüft das Patent-
und Markenamt, ob es meine Marke schon gibt?
Was kann ich tun, wenn
ich feststelle, dass meine Marke durch eine jüngere
Marke verletzt wird?
Welche Möglichkeiten
bleiben nach Ablauf der Widerspruchsfrist, um eine
eingetragene Marke aus dem Register entfernen zu
lassen?
Wie kann ich herausfinden,
ob es neue Anmeldungen oder Eintragungen gibt, die
in Konkurrenz zu meiner Marke stehen?
Wie vermeide
ich teure Konflikte mit Marken im Internet?
Tipp1: Unbedingt vor Firmengründung,
Firmen-Umbenennung oder Domainregistrierung eine
Markenrecherche durchführen, insbesondere,
wenn es sich dabei um Phantasienamen oder um zusammengesetzte
Begriffe mit Phantasienamen handelt. Aber auch
allgemeine Begriffe, wie Scout, Lotto oder Allianz,
können Konflikte mit Marken auslösen,
wie Beispiele gezeigt haben. Vermieden werden
sollten ebenso bestehende Firmennamen und Namen
von Prominenten.
Tipp2: Bei Marken reicht oft schon Ähnlichkeit
aus, um in einen Konflikt zu geraten und eine
Abmahnung zu erhalten. Deswegen sollte eine Markenrecherche
wegen der Haftung über ein unabhängiges
Institut als Ähnlichkeitsrecherche in allen
relevanten Datenbanken durchgeführt werden
und ggf. durch eine Firmennamen- und Titelschutzrecherche
ergänzt werden.
Tipp3: Je nachdem, was Sie mit Ihrer Domain
vorhaben oder wo sich die Geschäftstätikeit
Ihres neuen Unternehmens erstrecken soll, sollten
Sie auch internationale Markendatenbanken abprüfen
lassen. Abgesehen von deutschen Marken können
auch Europäische Gemeinschaftsmarken und
International Registrierte Marken Ihren Schutzbereich
auf Deutschland erstrecken.
Tipp4: Wenn Sie für Ihre Domain einen
Schutz erlangen wollen, der über das Internet
hinausgeht, oder Ihren Firmennamen möglichst
gut absichern wollen, sollten Sie selbst auch
eine Marke, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt
anmelden. Hier koennen Sie auch Ihr Logo oder
eine Grafik schuetzen lassen. Angaben zu den Kosten
einer Markenanmeldung finden Sie unten.
Tipp5: Wenn Sie selbst Ihren Firmennamen
oder Ihre Domains schon länger benutzen oder
sogar zusätzlich eine Marke angemeldet haben,
sollten Sie regelmässig ueberprüfen,
ob Ihre Rechte verletzt werden. Frühzeitiges
Eingreifen verbessert Ihre Chancen bei juristischen
Auseinandersetzungen und kann den Schaden, den
Ihr Name erleiden kann, begrenzen.
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Wieviel kostet
eine Markenanmeldung?
Eine nationale Marke ist in Deutschland beim
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München
anzumelden. Die amtlichen Anmeldegebühren
betragen 300,- EUR für die Eintragung in
bis zu drei der insgesamt 45 Waren- oder Dienstleistungsklassen.
Für die Europäischen Gemeinschaftsmarken
ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(HABM) in Alicante, Spanien zuständig. Die
Gebühren splitten sich in Anmelde- und Eintragungsgebühren
und betragen in der Summe für drei Klassen
2.075,- EUR.
Die Gebühren für die Internationale
Registrierung richten sich nach der Auswahl der
beanspruchten Staaten und Klassen, betragen aber
mindestens 726,- Schweizer Franken.
Vor der Markenanmeldung sollte in jedem Fall
eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche
durchgeführt werden. Für die Analyse
des Rechercheberichts, die Durchführung der
Anmeldung ist die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei
empfehlenswert, die sich auf Markenrecht spezialisiert
hat (Spezialisten für Markenrecht finden
Sie im Markenbusiness Anwaltsverzeichnis)
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Wieviele registrierte
Marken gibt es?
Die Anzahl derzeit beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) eingetragenen Deutschen Marken,
liegt aktuell bei 743.423 Marken. Insgesamt gibt
es derzeit 1.250.497 aktive Marken mit Schutz
in Deutschland (inklusive EU und IR-Marken). In
2002 hat es beim DPMA 56.492 Markenanmeldungen
gegeben.
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Wo kann ich
ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungsklassen
einsehen?
Sie bekommen ein Klassenverzeichnis beim Deutschen
Patent- und Markenamt (DPMA) oder können
das Verzeichnis online z.B. unter
www.domainGuard.de
einsehen.
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Prüft das
Patent- und Markenamt, ob es meine Marke schon
gibt?
Nein, das Patent- und Markenamt prüft lediglich
die absoluten Schutzhindernisse. Die Existenz
von identischen oder ähnlichen Marken wird
beim Eintragungsverfahren nicht berücksichtigt.
Daher ist vor der Anmeldung eine Markenrecherche
und nach der Anmeldung eine Markenüberwachung
sehr empfehlenswert.
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Was kann ich
tun, wenn ich feststelle, dass meine Marke durch
eine jüngere Marke verletzt wird?
Wenn sich die Konkurrenzmarke noch im Anmeldestadium
befindet, oder die dreimonatige Widerspruchsfrist
nach Eintragung der Marke noch nicht abgelaufen
ist, so kann ein Markeninhaber beim Deutschen
Patent- und Markenamt Widerspruch gegen die Eintragung
der Konkurrenzmarke einlegen. Die Gebühren
fuer den Widerspruch betragen 120,- EUR.
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Welche Möglichkeiten
bleiben nach Ablauf der Widerspruchsfrist, um
eine eingetragene Marke aus dem Register entfernen
zu lassen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen
Antrag auf Löschung einer Marke aus dem Register
zu stellen:
a) Der Markeninhaber erklärt gegenueber
dem DPMA den Verzicht auf seine Marke. Die Marke
wird gelöscht.
b) Jemand hält eine Marke für schutzunfähig,
z.B. einen fuer die eingetragenen Waren und Dienstleistungen
rein beschreibenden Begriff. In diesem Falle kann
er beim Deutschen Patent- und Markenamt einen
Antrag auf Löschung der Marke stellen, mit
der Begründung, die Marke hätte aus
absoluten Gründen nicht ins Register eingetragen
werden dürfen.
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Wie kann ich
herausfinden, ob es neue Anmeldungen oder Eintragungen
gibt, die in Konkurrenz zu meiner Marke stehen?
Für jeden Markeninhaber empfiehlt sich eine
regelmäßige Beobachtung seiner Marke,
in Form einer in regelmäßigen Abständen
durchgeführten Markenrecherche. Dabei ist
relevant, dass die Rechercheintervalle der dreimonatigen
Widerspruchsfrist Rechnung tragen.
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Zusammengestellt von RA Prehm. Weitere Informationen
zu diesen Fragen finden Sie auch unter www.markenservice.net
oder auf Marken-Recht.de
mit dem Markenrecht-Forum.

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